Die zulässige Beschwerde (§§ 11 Abs. 2 RPflG , 127 Abs. 2 , 567 , 569 ZPO ) erweist sich als begründet. Die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe kann zwar nach §§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 ZPO nachträglich aufgehoben [...]
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