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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 13.05.1992

11 U 81/91

Normen:
BGB § 926

Fundstellen:
DNotZ 1993, 342
DRsp I(150)321c
MDR 1993, 143
NJW 1992, 3246
OLGZ 1993, 73

»Zwar ist nach § 926 Abs. 1 Satz 2 BGB im Zweifel (mithin auch ohne eine ausdrückliche Absprache) anzunehmen, daß sich die Veräußerung eines Grundstücks auch auf das zur Zeit des Erwerbs vorhandene Zubehör erstrecken [...]
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