b. »Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG in der ... Fassung der Bekanntmachung v. 24.5.1983 (BGBl. I S. 613) ist Hilfe zum Lebensunterhalt dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend [...]
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