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BGH - Entscheidung vom 02.07.1992

I ZR 250/90

Normen:
UWG § 16 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR UWG § 16 Abs. 1 Firmenbestandteil 2
EBE/BGH 1992, 307
EWiR 1992, 1029
GRUR 1992, 865
LM UWG § 16 Nr. 136
MDR 1993, 37
NJW-RR 1992, 1454
WM 1992, 1693
ZIP 1992, 1579
wrp 1992, 776

Die Klägerin betreibt seit 1959 Bankgeschäfte unter der Firma 'Volksbank Homburg eG' in Homburg/Saar, wo sie auch ihren Sitz hat. Die Beklagte mit Sitz in Saarlouis hat am 1. März 1990 unter ihrer Firma 'Volksbank [...]
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