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BGH - Entscheidung vom 12.03.1992

I ZR 110/90

Normen:
UWG § 16 Abs.1

Fundstellen:
BGHR UWG § 16 Abs. 1 Verwechslungsgefahr 14
GRUR 1992, 550
LM H. 11/92 § 16 UWG Nr. 135
MDR 1992, 861
NJW-RR 1992, 935
wrp 1992, 478

Die Parteien befassen sich mit dem Vertrieb von Arzneimitteln. Die prioritätsältere Klägerin beanstandet das von den Beklagten verwendete Firmenschlagwort »A.C.A.-Pharma« als verwechslungsfähig mit ihrem als [...]
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