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BGH - Entscheidung vom 08.12.1992

XI ZB 13/92

Normen:
GVG § 200 Abs. 2 Nr. 7

Fundstellen:
EWiR 1993, 995
NJW-RR 1993, 826

Die Kläger haben den Beklagten als Aussteller eines Schecks im Scheckprozeß in Anspruch genommen und ein Scheckvorbehaltsurteil auf Zahlung der Schecksumme von 43.619,48 DM zuzüglich Nebenkosten und Zinsen erwirkt. Im [...]
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