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BGH - Entscheidung vom 14.04.1992

VI ZR 285/91

Normen:
BGB § 812

Fundstellen:
AfP 1992, 149
BGHR BGB § 812 Abs. 1 Eingriffskondiktion 2
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Persönlichkeitsrecht 13
BGHR KUG § 22 Einwilligung 2
CR 1993, 21
DRsp I(144)128b-d
EWiR § 812 BGB 2/92, 663
GRUR 1992, 557
JZ 1992, 1133
NJW 1992, 2084
VersR 1993, 66
WM 1992, 1157
ZIP 1992, 857
wrp 1992, 632

b. »Die Befugnis des Kl., über die (werbemäßige) Verwertung seines Bildes selbst zu entscheiden, stellt ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht dar, dessen Verletzung auch ohne Verschulden Ansprüche aus [...]
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