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BGH - Entscheidung vom 22.09.1992

VI ZR 4/92

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 45
BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 8
DAR 1992, 460
DRsp I(145)393d
LM H. 3/93 § 823 [Ee] BGB Nr. 8
MDR 1993, 218
NJW-RR 1993, 27
NZV 1993, 185
VersR 1992, 1416
ZMR 1992, 530

Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Beklagte zu 1) betreibt als offene Handelsgesellschaft eine Raststätte mit Motel an der Bundesautobahn A 1; die [...]
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