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BGH - Entscheidung vom 11.03.1992

VIII ZR 291/90

Normen:
BGB § 123, § 242

Fundstellen:
BGHR BGB § 123 Abs. 1 Kausalität 2
BGHR BGB § 123 Abs. 1 Treuwidrigkeit 1
BGHR BGB § 124 Abs. 2 Beweislast 1
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 24
BGHR ZPO § 288 Geständniswille 2
CR 1992, 668
DB 1992, 2291
DRsp I(111)192c
EWiR § 123 BGB 3/92, 959
MDR 1992, 645
NJW 1992, 2346
WM 1992, 1071
ZIP 1992, 775

c. »Lag der vom Bekl. geltend gemachte Anfechtungsgrund ... sowohl bei Vertragsschluß als auch in dem für die Entscheidung über die Täuschungsanfechtung maßgeblichen Zeitpunkt (Ende der vom OLG für das schriftliche [...]
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