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BGH - Entscheidung vom 07.12.1992

II ZR 179/91

Normen:
BGB § 276

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 66
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 67
BGHR BGB vor § 1 Beratungspflicht 2
BGHR BGB vor § 1 Kausalität 3
BGHR BGB vor § 1 Vertreterhaftung 12
DB 1993, 375
DRsp I(125)395d
LM H. 7/93 § 276 [Fa] BGB Nr. 131
MDR 1993, 620
NJW-RR 1993, 342
VersR 1993, 477
WM 1993, 295
ZIP 1993, 363

Die Klägerin wollte vor dem Jahresende 1984 einen erwarteten außerordentlichen Gewinn in der Größenordnung von 2 Mio. DM anlegen und suchte - auch um die steuerliche Förderung für Investitionen in B. zu erlangen - eine [...]
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