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BGH - Entscheidung vom 22.05.1992

V ZR 93/91

Normen:
BGB § 1004
NRWNachbarrechtsG § 4 Abs. 2 § 32 Abs. 1 § 35 Abs. 1 § 50

Fundstellen:
BGHR BGB § 1004 Abs. 1 Beeinträchtigung 2
BGHR NW NachbG § 32 Abs. 1 Beseitigungsanspruch 1
BGHR NW NachbG § 32 Abs. 1 Beseitigungsanspruch 2
BGHR NW NachbG § 35 Abs. 1 Ortsüblichkeit 1
BGHR NW NachbG § 35 Abs. 1 Ortsüblichkeit 2
BGHR NW NachbG § 4 Abs. 2 Grenzmauer 1
BauR 1992, 655
DB 1992, 2547
DRsp I(150)328b
MDR 1992, 1153
NJW 1992, 2569
WM 1992, 1669

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, die sie jeweils mit einem darauf neu errichteten Reihenhaus von der Firma M. S. GmbH erworben haben. Beide Grundstücke gehören zu einer von dieser Firma geplanten [...]
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