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BGH - Entscheidung vom 24.06.1992

VIII ZR 203/91

Normen:
BGB §§ 195 ff., § 495

Fundstellen:
BB 1992, 1586
BGHR BGB § 495 Schadensersatzanspruch 1
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Anspruchskonkurrenz 4
BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 7
BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Parteibezeichnung 7
BGHZ 119, 35
DB 1992, 1979
DRsp I(112)177b-c
DRsp I(130)355b
MDR 1992, 936
NJW 1992, 2413
WM 1992, 1708
ZIP 1992, 1086

b. »Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß und positiver Vertragsverletzung unterliegen zwar [grundsätzlich] regelmäßig der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB ... [vgl. dazu die Rechtspr.-Hinw. in DRsp I [...]
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