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BGH - Entscheidung vom 03.07.1992

V ZB 11/92

Normen:
ZPO § 233

Fundstellen:
AnwBl 1993, 38
BB 1992, 1752
BGHR ZPO § 233 Büropersonal 5
BRAK-Mitt 1993, 115
DRsp IV(412)220Nr.7b
MDR 1992, 1002
NJW 1993, 601
NJW-RR 1992, 1278

1. Die sofortige Beschwerde gegen den die Wiedereinsetzung versagenden Beschluß ist zulässig (§§ 238 Abs. 2 , 519 b , 577, 569 ZPO ) und hat in der Sache Erfolg. Das nach Kenntnisnahme der Prozeßbevollmächtigten der [...]
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