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BGH - Entscheidung vom 12.05.1992

VI ZR 118/91

Normen:
ZPO § 264 Nr. 2, § 705

Fundstellen:
BGHR ZPO § 264 Nr. 2 Rechtshängigkeit 2
BGHR ZPO § 705 Rechtskraft 1
DRsp IV(413)220Nr.3
MDR 1992, 1083
NJW 1992, 2296
NZV 1992, 361
VRS 83, 256
VersR 1992, 1110

Der Kläger erlitt bei einem Verkehrsunfall am 11. August 1986, für den die Beklagten voll einzustehen haben, ein schweres Halswirbelsäulenschleudertrauma. Mit der Behauptung, er habe bei dem Unfall einen Wirbelbruch [...]
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