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BGH - Entscheidung vom 09.04.1992

IX ZR 148/91

Normen:
BGB § 765
VOB/B § 16 Nr. 1

Fundstellen:
BB 1992, 1383
BGHR BGB § 765 Abschlagszahlungsbürgschaft 1
BGHR BGB § 765 Abschlagszahlungsbürgschaft 2
BauR 1992, 632
DRsp I(138)642d
EWiR § 765 BGB 4/92, 773
MDR 1993, 43
NJW 1992, 2758
NJW-RR 1992, 1044
WM 1992, 1395
ZIP 1992, 826
ZfBR 1992, 262

d. »Die Bekl. hat eine Abschlagszahlungsbürgschaft geleistet. ... Abschlagszahlungen setzen voraus, daß der Auftragnehmer die vergütet verlangten Teile der vertraglich vereinbarten Leistung bereits erbracht hat. Als [...]
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