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BGH - Entscheidung vom 29.09.1992

XI ZR 265/91

Normen:
ScheckG Art. 21
ZPO § 554 b

Fundstellen:
BGHR ScheckG Art. 21 Fahrlässigkeit, grobe 1
BGHR ZPO § 554b Abs. 1 Anschlußrevision 3
DB 1992, 2543
MDR 1993, 41
NJW 1992, 3235
VersR 1993, 105
WM 1992, 1849
ZIP 1992, 1534

Die Klägerin verlangt von der beklagten Bank Schadensersatz wegen grob fahrlässiger Hereinnahme und Einziehung von 17 ihr abhanden gekommenen Schecks. Dem liegt im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die [...]
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