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BGH - Entscheidung vom 28.07.1992

XII ZR 259/91

Normen:
ZPO § 769 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR ZPO § 769 Abs. 1 Nachteil 1
NJW-RR 1993, 356
WM 1992, 2000

Für die beantragte, gemäß § 769 Abs. 1 ZPO zulässige Anordnung besteht kein ausreichender Grund. Eine auch nur vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem seit 1987 rechtskräftigen Titel würde die durch [...]
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