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BGH - Entscheidung vom 24.09.1992

IX ZR 195/91

Normen:
BGB § 426 Abs. 1, § 776

Fundstellen:
BGHR BGB § 1191 Abs. 1 Grundschuldablösung 4
BGHR BGB § 426 Abs. 1 Satz 1 Bestimmung, anderweitige 3
BGHR BGB § 426 Abs. 1 Satz 1 Haftung, anteilige 5
BGHR BGB § 774 Ausgleichspflicht 3
DB 1992, 2441
DRsp I(128)200a
EWiR § 426 BGB 1/92, 1173
JuS 1993, 161
KTS 1993, 113
LM H. 3/93 § 776 BGB Nr. 6
MDR 1993, 232
NJW 1992, 3228
NJW-RR 1993, 242
WM 1992, 1893
ZIP 1992, 1536

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht ihrer Eltern als Mitbürgin auf Ausgleich von Bürgschaftsleistungen in Anspruch. Der Vater der Klägerin war Geschäftsführer und mit einem Anteil von 62, 5 % [...]
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