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BGH - Entscheidung vom 09.01.1992

IX ZR 277/90

Normen:
BGB § 1006 Abs. 2, § 1362 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1006 Abs. 2 Eigentumsvermutung 1
BGHR BGB § 1362 Abs. 1 Eigentumsvermutung 1
FamRZ 1992, 409
JuS 1992, 698
LSK-FamR/Hülsmann, § 1362 BGB LS 1
LSK-FamR/Hülsmann, § 1362 BGB LS 3
NJW 1992, 1162
WM 1992, 877

Die Klägerin ist seit dem 21. Juni 1986 mit dem früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten verheiratet. Aufgrund eines Arrestbefehls der Beklagten gegen den Ehemann der Klägerin wegen einer Forderung von 5.000.000 DM [...]
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