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BGH - Entscheidung vom 19.03.1992

4 StR 50/92

Normen:
StPO § 238 Abs. 2, § 246 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp IV(455)126Nr.3
NJW 1992, 3182 (LS)
NJW 1992, 3182
NStZ 1992, 346
StV 1992, 311
wistra 1992, 224

Soll eine auf die Sachleitung bezogene Anordnung des Vorsitzenden mit der Revision gerügt werden, so setzt dies voraus, daß in der Hauptverhandlung eine Entscheidung des Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt [...]
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