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BGH - Entscheidung vom 08.06.1992

XII ARZ 16/92

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 S. 5, § 606 Abs. 2 S. 1

Die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Nr. 6 ZPO liegen nicht vor. Zwar hat sich das Amtsgericht Neuwied durch seinen den Parteien mitgeteilten Beschluß vom 12. Mai 1992 rechtskräftig für [...]
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