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BGH - Entscheidung vom 23.09.1992

IV ARZ (VZ) 1/92

Normen:
EGGVG § 23 Abs. 1 § 24 Abs. 1 § 28 § 29 Abs. 2
FGG § 12
ZPO § 915 Abs. 4

I. 1. Der Antragsteller hat am 5. September 1991 die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben und ist in das darüber gemäß § 915 Abs. 1 ZPO geführte Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) des Amtsgerichts [...]
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