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BGH - Entscheidung vom 16.01.1992

III ZR 197/90

Normen:
BGB § 839
GG Art. 34

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde 4
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Zurechnungszusammenhang 5
DRsp I(147)275c
KTS 1992, 429
MDR 1992, 650
NJW 1992, 2086
Rpfleger 1992, 400
VersR 1993, 354
WM 1992, 956

c. »Durch die Einleitung der Zwangsvollstreckung [für die Gemeinde als Steuergläubigerin] mit dem Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek hat der Bürgermeister die gesetzl. Bestimmungen verletzt, die ihm Pflichten [...]
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