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BGH - Entscheidung vom 11.06.1992

III ZR 210/90

Normen:
BGB § 839, § 249, § 252
GG Art. 14

Fundstellen:
BGHR BGB § 249 »Faktische Bausperre« 1
BGHR BGB § 252 Satz 2 Darlegungslast 8
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Baugenehmigung 6
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Schaden 5
BGHR GG vor Art. 1 Bausperre 6
BRS 53 Nr. 132
MDR 1993, 48
VersR 1993, 185
WM 1992, 1858

Die Klägerin kaufte durch Verträge vom 29. Dezember 1983 und 20. Juli 1984 die im unbeplanten Innenbereich der beklagten Stadt gelegenen Grundstücke M.-Straße 10, 12 und 14 zum Preise von 1. 770.000 DM. Der Kaufpreis [...]
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