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BAG - Entscheidung vom 11.11.1992

2 AZR 328/92

Normen:
BGB § 130

Fundstellen:
BB 1993, 1290
DB 1993, 487
DRsp I(111)200a
NZA 1993, 259

»Nach § 130 Abs. 1 BGB ... ist eine schriftliche Willenserklärung zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist [...]
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