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VGH Hessen - Entscheidung vom 19.02.1991

2 UE 2124/87

Normen:
FStrG § 8 Abs. 1, Abs. 6 S. 1, Abs. 7 Buchst. a § 8a Abs. 1
StVO § 33 Abs. 1 Nr. 2 § 46 Abs. 1 Nr. 9

Fundstellen:
DÖV 1992, 38
DVBl 1991, 1160
GewArch 1992, 248
NVwZ-RR 1992, 3
VerkMitt 1992, Nr. 17
zfs 1992, 144

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er für den Betrieb eines Blumenverkaufsstandes keiner wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedarf. Er betreibt seit 1973 an der Bundesstraße (B) ... zwischen F. ... und B. [...]
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