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VGH Hessen - Entscheidung vom 10.10.1991

6 UE 3539/90

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 5 Abs .3
HG (Hochschulgesetz) Hessen § 10 Abs. 4
HRG § 37 Abs. 1 Satz 3 § 72 Abs. 1, Abs. 2
PersVG (Personalvertretungsgesetz) Hessen § 10 Abs. 3
VH (Verfassung des Landes Hessen) Art. 37 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
AuR 1992, 186
DÖV 1993, 493
HessVGRspr 1992, 61
WissR 1992, 193

Der Kläger wendet sich im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Entscheidung des Präsidenten der Beklagten, mit der dem Kläger unter Hinweis auf seine Mitgliedschaft im Personalrat untersagt worden war, [...]
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