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VG Berlin - Entscheidung vom 24.10.1991

VG 25 A 450/91

Normen:
VermG § 3 a

Fundstellen:
DRsp V(525)3Nr.4
VIZ 1992, 156

»Der zulässige Antrag ist unbegründet. Nach § 3 a Abs. 4 VermG haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Nach dieser Grundentscheidung des Gesetzgebers besteht generell ein öffentliches [...]
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