Auf die Gründe wird in der Anmerkung zu dem unten unter I (167) 3 394 d-e abgedruckten Urteil des SchlHOLG eingegangen. * * * Bearbeiter: Richter am Oberlandesgericht Dr. Bernhard Hülsmann, Karlsruhe DRsp I(167)394a-b [...]
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