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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 04.09.1991

12 W 2747/91

Normen:
BRAGO § 22, § 57, § 118
ZPO § 91, § 788

Fundstellen:
JurBüro 1992, 107

Nach Auffassung des Senats liegen im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Zubilligung von Hebegebühren gemäß § 22 BRAGO nicht vor; gleiches gilt hinsichtlich der Geschäftsgebühr gemäß § 118 Abs. 1 BRAGO [...]
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