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OLG Köln - Entscheidung vom 08.11.1991

19 U 50/91

Normen:
BGB § 249, § 252

Fundstellen:
BauR 1992, 98
DRsp I(123)366b
MDR 1992, 228

b. »Die Kl. macht als Schaden die vergebliche Arbeitszeit der von ihr für die Erarbeitung des Angebots eingesetzten Mitarbeiter geltend, wobei sie den Wert nach dem für jeden einzelnen Mitarbeiter angemessenen [...]
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