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OLG Köln - Entscheidung vom 09.04.1991

9 U 132/90

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
DRsp I(145)394a
NZV 1992, 405
VRS 83, 167

a. »Als zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Bekl. muß das Überlassen des Mofas, welches sich in einem nicht verkehrssicheren Zustand befand, an die zum Führen nicht taugliche und mangels Fahrerlaubnis auch [...]
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