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OLG Köln - Entscheidung vom 25.11.1991

10 UF 105/91

Normen:
BGB § 1578 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(166)235b
FamRZ 1992, 322
NJW-RR 1992, 1155

Der Unterhaltsberechtigte hat Anspruch auf Deckung seines Lebensbedarfs gemäß den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB ). Das Gesetz fordert damit, den Bedarf an den ehelichen Lebensverhältnissen [...]
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