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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 07.11.1991

9 U 143/90

Normen:
BGB § 433, § 123

Fundstellen:
DAR 1992, 151
DRsp I(130)343a
MDR 1992, 645
VRS 82, 241

a. »Die [hier im Rahmen des § 123 BGB maßgebende] Frage, ob ein Kfz-Händler verpflichtet ist, den Käufer eines unfallgeschädigten, aber reparierten Kraftfahrzeugs darüber aufzuklären, daß der Wagen einen sogen. [...]
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