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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 02.05.1991

4 U 171/90

Normen:
BRAO § 42 a, § 43
UWG § 1

Fundstellen:
AnwBl 1991, 407
DRsp IV(485)246a
NJW 1991, 2091

a. »Die Verwendung der Zusatzbezeichnung »Strafverteidiger« ist sowohl nach bisherigem als auch nach künftigem Recht unzulässig. Ein Rechtsanwalt, der die Bezeichnung »Strafverteidiger« führt, verstößt daher gegen § 1 [...]
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