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OLG Hamm - Entscheidung vom 19.02.1991

21 U 158/90

Normen:
ZPO § 51

Fundstellen:
DRsp IV(408)182Nr.4
EWiR § 51 ZPO 1/92, 403
KTS 1992, 561 (Ls)
KTS 1992, 561
NJW-RR 1992, 763
OLGR-Hamm 1992, 239

Unverzichtbare Voraussetzung der Möglichkeit, eine fremde Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, ist, daß der Prozeßstandschafter ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozeßführung hat (BGHZ [...]
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