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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.11.1991

17 U 72/88

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 831 Abs. 1 S. 2 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Fundstellen:
DRsp I(147)292b
DfS Nr. 1993/2266
NZV 1993, 67
NZV 1993, 67
VersR 1993, 853
VersR 1993, 853

»Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kann im vorl. Fall nicht einfach an den beim Kl. als Unfallfolge bestehenden Dauerschaden - weitgehende Lähmung seines linken Beins - angeknüpft und können die durch Übereinkunft [...]
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