Vgl.: BGH, DRsp I (167) 333 a = FamRZ 1985, 471 = MDR 1985, 562 = ZblJR 1985, 299, wonach die Prozeßführungsbefugnis des den Unterhalt fordernden Elternteils mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes verlorengeht. [...]
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