A. Siehe dazu auch: OLG Koblenz, FamRZ 1964, 89; OLG Nürnberg, NJW-RR 1987, 389; BayObLG, FamRZ 1989, 314 . Die Vertretungsbefugnis nach Sorgerechtsübertragung bejahen ausdrücklich: OLG Koblenz, FamRZ 1964, 89 und DA [...]
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