Andere als die oben angeführten körperlichen Sachen gibt der Gerichtsvollzieher nach Inbesitznahme dem Schuldner zurück. Die Inbesitznahme wird in diesen Fällen durch Anlegung eines Pfandsiegels oder durch [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!