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LG Dortmund - Entscheidung vom 18.07.1991

17 S 116/91

Normen:
BGB § 1615 g, § 1615 e
JWG §§ 49, 50 [KJHG §§ 59, 60]
ZPO § 323 Abs. 4

Fundstellen:
DRsp IV(418)265e-f
FamRZ 1992, 99

»Zwar sind vor einem Jugendamt [JA] errichtete vollstreckbare Urkunden in § 323 Abs. 4 ZPO nicht ausdrücklich genannt; aus dem Inhalt des § 323 Abs. 4 ,5 ZPO folgt jedoch, daß die Vorschriften des § 323 ZPO auch auf [...]
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