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LG Baden-Baden - Entscheidung vom 29.11.1991

2 O 285/91

Normen:
BGB § 826

Fundstellen:
DRsp I(145)390e
JuS 1992, 796
NJW 1992, 1514

e. »Grundsätzlich steht dem eigenen Ehepartner bei Ehebruch des anderen kein deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch zu; dies gilt ... auch dann, wenn aus der ehewidrigen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist und der [...]
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