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LG Aurich - Entscheidung vom 25.01.1991

4 U 1391/88

Normen:
BGB § 648

Fundstellen:
NJW-RR 1991, 1240

In diesen Fällen kann der Bauherr nach § 886 BGB die Beseitigung der Vormerkung verlangen, weil § 223 Abs. 1 BGB nicht für die Vormerkung gilt (Palandt/Heinrichs, § 223 BGB Rdn. 4). Ist die Sicherungshypothek [...]
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