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KG - Entscheidung vom 26.11.1991

1 AR 35/91

Normen:
BGB § 55, § 71

Fundstellen:
DRsp I(110)159c
MDR 1992, 709
NJW-RR 1992, 509
OLGZ 1992, 129
Rpfleger 1992, 204

c. »Die Änderung des Sitzes eines eingetragenen Vereins erfordert eine Satzungsänderung (§ 71 Abs. 1 Satz 1 BGB ), da der Sitz nach § 57 Abs. 1 BGB in der Satzung enthalten sein muß und gemäß § 64 BGB in das [...]
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