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KG - Entscheidung vom 05.12.1991

4 Ws 246/91

Normen:
StPO §§ 52 ff., § 70

Fundstellen:
DRsp IV(448)166Nr.9
DtZ 1992, 127
NJ 1992, 127
NStZ 1992, 144

Die Frage, ob ehemaligen MfS-Mitarbeitern ein Zeugnisverweigerungsrecht nach §§ 52 ff. StPO zusteht, ist u.a. in den Mauerschützenprozessen aufgetaucht. Die durch den Ministerrat der DDR am 16.5.1990 bestätigten [...]
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