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BayObLG - Entscheidung vom 04.01.1991

AR 1 Z 89/90

Normen:
BGB §§ 2353, 2369
FGG § 5, § 73 Abs.3
Häftlingshilfegesetz § 10

Fundstellen:
BayObLGZ 1991, 6
DRsp IV(470)267d
FamRZ 1991, 725
NJW-RR 1991, 588
Rpfleger 1991, 316

d. »Die örtliche Zuständigkeit [des Nachlaßgerichts für die Erteilung des Erbscheins nach §§ 2353 , 2369 Abs. 1 BGB] ist durch Anwendung von § 73 Abs. 3 FGG zu bestimmen; denn die Erblasserinnen waren Ausländer und [...]
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