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BayObLG - Entscheidung vom 29.01.1991

BReg 3 Z 137/90

Normen:
BGB § 26 Abs.2, § 59 Abs.1
FGG Vor § 13, § 20

Fundstellen:
BayObLGZ 1991, 52
DNotZ 1992, 46
DRsp IV(470)265c-d
NJW-RR 1991, 958

c-d. »Folgt man der Auffassung, daß für die Anmeldung des Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister [Ersteintragung nach § 59 BGB] die Mitwirkung von Vorstandsmitgliedern in der zur Vertretung des Vereins [...]
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