I. Die Revisionen sind zulässig (§§ 333 , 341 , 344 , 345 StPO ) und begründet. 1. Die Revision der Angeklagten Katja W. hat mit der Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO ) Erfolg. Die Strafkammer hat den Zeugen Stefan M. [...]
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