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BVerfG - Entscheidung vom 14.03.1991

1 BvR 338/88

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1
FGO § 149 Abs. 1
GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a

Fundstellen:
Information StW 1991, 502

Verfassungsbeschwerde kann nur erheben, wer behauptet, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG ). [...]
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