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BVerfG - Entscheidung vom 05.11.1991

1 BvR 1087/91

Normen:
BVerfGG § 32 Abs. 1 § 90 Abs. 2 Satz 2
GG Art. 4 Abs. 1
VSO (Volksschulordnung) Bayern § 13 Abs. 1 Satz 3

Fundstellen:
BVerfGE 85, 94
JuS 1992, 788
KirchE 29, 367
NVwZ 1992, 52

I. 1. Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) ist in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Die Beschwerdeführer begehren unter Berufung auf ihre negative Glaubensfreiheit die [...]
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